Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?
Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt ist, also zwischen 450 und maximal 1.300 Euro liegt. Mit der Midijob-Reform von 2019 ist diese Gehaltsgrenze von 850 Euro (Gleitzone) auf 1.300 Euro (Übergangsbereich) pro Monat gestiegen. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"?
Diese Infoplattform erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Midi-Jobs - nur mittelprächtig beschäftigt (16.09.2021)
Beschreibung
Seit Arbeitsminister Heil die Midi-Jobs reformiert hat, fallen viel mehr Menschen in dieses Segment des Arbeitsmarkts. Aber hilft das Frauen aus der Teilzeitfalle?
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Midijob (Übergangsbereich) (07.05.2021)
Beschreibung
Seit dem 1.7.2019 befinden sich die so genannten Midijobber nicht mehr in der „Gleitzone“, sondern im neuen „Übergangsbereich“. Die Einkommensobergrenze für diesen Übergangsbereich liegt bei 1.300 EUR.
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Länderreport über Beschäftigte - Deutschland, West/Ost und Länder (Quartalszahlen und Zeitreihen) (06.05.2021)
Bundesagentur für Arbeit, StatistikBeschreibung
Tabellen der BA-Statistik u.a. zu Midi-Jobs. Die Tabellen erscheinen quartalsweise und enthalten Informationen über Bestand, Arbeitsort, Geringfügige Beschäftigung, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Alter, Anforderungsniveau, Arbeitszeit, Beruf, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wirtschaftszweige / Branchen und weitere Merkmale.
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Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (06.05.2021)
Bundesagentur für Arbeit, StatistikBeschreibung
Website der BA-Statistik zur Abgrenzung von Mini-Jobs, Midi-Jobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.